Kann CBD Krebs heilen?

Hilft CBD bei einer Krebs erkrankung?

Cannabis bei Krebs – Berechtigter Einsatz in der Schmerztherapie?

Seit März 2017 dürfen in Deutschland gesetzlich cannabisbasierte Arzneimittel und medizinisches Cannabis verschrieben werden. Durch die Festlegung des Gesetzgebers werden die Kosten nach Prüfung eines Antrags auf Genehmigung durch die Krankenkassen übernommen. Die Anträge dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden. Seit dieser Änderung erfolgte die Verordnung von Cannabis hauptsächlich bei chronischen Schmerzen (60-70%).

Teilweise wird, besonders in sozialen Medien, von einer möglichen Krebsheilung durch Cannabis berichtet. „Studien die dazu existieren, sind nur Zellexperimente, in denen Cannabinoide lediglich das Wachstum von Tumorzellen gehemmt haben. Sie haben keinerlei Aussagekraft für die menschliche Situation“, erläutert Jutta Hübner, Professorin für Integrative Onkologie vom Uniklinikum in Jena. Trotz des breiten öffentlichen Interesses herrscht durch fehlende anerkannte Leitlinien eine gewisse Unsicherheit bei Patient*innen und Mediziner*innen. So gehört zu den typischen Fragen, wer diese Arzneien verschreiben und verschrieben bekommen darf, wie aktuelle klinische Studiendaten zu interpretieren sind und wie die Verschreibung im Praxisalltag tatsächlich aussieht.

Für wen kommt Cannabis in Frage?

Laut Gesetz kann eine Versorgung mit Cannabis bei schwerkranken Personen erfolgen, bei denen

  • eine allgemein anerkannte Leistung nicht zur Verfügung steht oder nach begründeter Einschätzung im Einzelfall nicht geeignet ist,
  • die Annahme auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Verlauf oder Symptome einer Krankheit besteht.


Das heißt, anders als sonst in der Medizin, spielt im Cannabis-Gesetz das Einsatzgebiet - beispielsweise eine bestimmte Erkrankung - keine Rolle. Durch diese Entwicklungen der letzten Jahre rückt ein geregelter Zulassungsprozess für bestimmte Einsatzgebiete auch eher in die Ferne.  Nach dem Gesetz ist eine studienbasierte Bewertung nicht notwendig, der Einsatz von Cannabis als individueller Heilversuch erfolgt in ärztlicher Abwägung und Verantwortung. Positive Effekte zeigte Cannabis bisher in Studien zur Therapie von Spastiken bei Multipler Sklerose, bei Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie und bei der Bekämpfung von Appetitlosigkeit bei HIV/AIDS-Patient*innen.

Die Vorgehensweise zur Bewilligung der Kostenübernahme ist insofern besonders, als dass Patient*innen – anders als bei der Verschreibung von anderen Medikamenten – vor der ersten Einlösung eines Cannabisrezeptes bei den Krankenkassen einen entsprechenden Antrag stellen und den Entscheid über den Antrag abwarten müssen. Die Krankenkasse ist jedoch dazu verpflichtet, binnen drei Wochen zu antworten. Dieses Verfahren muss unbedingt eingehalten werden, da sonst eine Verweigerung der Kostenübernahme möglich ist. Bei schwer kranken Menschen wird dieser Prozess auf drei Tage beschleunigt. Auch sollte den Patient*innen bewusst sein, dass behandelnde Ärzte*innen gesetzlich dazu verpflichtet ist, die anonymisierten Daten des Patient*innen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weiterzuleiten, weil diese zur Markbeobachtung im Rahmen einer Cannabis-Begleiterhebung erfasst und ausgewertet werden sollen.

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